Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

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Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
22.11.2024 / 14:01 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: Verlängerung des Aktienrückkaufs für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hatte am 2. September 2024 einen Aktienrückkauf für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Drägerwerk AG & Co. KGaA („Gesellschaft“) beschlossen. Demnach sollte die Gesellschaft bis zu 676.000 eigene Vorzugsaktien im Zeitraum vom 7. Oktober bis voraussichtlich zum 18. November 2024 an der Börse zurückzukaufen. Dieser Zeitraum wurde nun bis voraussichtlich März 2025 verlängert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2024 zur Ankündigung des Aktienrückkaufs.

Bis zum 21. November 2024 hat die Gesellschaft 27.977 eigene Vorzugsaktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erworben. Bis zum Ende des Erwerbszeitraums wird die Gesellschaft noch 49.339 eigene Vorzugsaktien zurückkaufen.

Lübeck, 22. November 2024

Der Vorstand
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA

Moislinger Allee 53–55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com



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