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Lemongrass Communications AG
/ Schlagwort(e): Rechtssache
Medienmitteilung Clearway Capital fordert Gläubiger dazu auf, den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag abzulehnen Zürich, 7. September 2026 – Clearway Capital Partners ICAV («Clearway»), Gläubigerin der GZO AG Spital Wetzikon («GZO») und federführendes Mitglied der GZO-Gläubigergruppe, wird gegen den Nachlassvertrag stimmen, der den Gläubigern an der Gläubigerversammlung vom Oktober 2026 zur Abstimmung vorgelegt wird. Clearway ruft sämtliche Gläubiger der GZO AG dazu auf, den Nachlassvertrag ebenfalls abzulehnen. Den Gläubigern wird mit dem aktuellen Vorschlag die schlechtere von zwei Offerten zur Abstimmung vorgelegt. Der Plan der GZO AG mit der Thurmed AG als strategische Investorin sieht lediglich CHF 70,1 Millionen an Barauszahlungen vor, was nur 29,0 Prozent der ausstehenden Forderungen entspricht. Die ausgewiesene Rückzahlungsquote von 39,3 – 47,5 Prozent stellt den effektiven wirtschaftlichen Wert des Angebots deutlich zu hoch dar, da sie auf aufgeschobenen und höchst unsicheren Komponenten basiert: 10,3 Prozent werden über die kommenden zehn Jahre verteilt, ohne Verzinsung oder Sicherheiten; weitere 8,2 Prozent hängen vollständig vom Ausgang des Rechtsstreits zwischen der GZO AG und der Generalunternehmung Steiner ab; die zusätzliche EBITDA-abhängige Zahlung lässt sich zudem nicht kalkulieren, da sie voraussetzt, dass die GZO AG eine operative Marge von 8 Prozent erreichen wird – deutlich mehr als die im Jahr 2025 erzielten 5,1 Prozent. Clearway misst den bedingten Komponenten daher keinen Wert und der aufgeschobenen Zahlung lediglich einen minimalen Barwert bei. Den Gläubigern wurde die Möglichkeit verwehrt, den Vorschlag mit einer wesentlich besseren Alternative zu vergleichen, die von der GZO AG abgelehnt wurde. Am 29. Juli 2026 unterbreitete die Infracore SA ein verbindliches, vollständig finanziertes Angebot über CHF 55 Millionen in bar für die GZO-Immobilien, zahlbar nach Bestätigung des Nachlassvertrags. Zusammen mit den in der geprüften Jahresrechnung 2025 von GZO ausgewiesenen flüssigen Mitteln und Wertschriften in Höhe von CHF 96,5 Millionen hätte dieses Angebot nach Einschätzung von Clearway eine sofortige Barauszahlung von bis zu 60 Prozent der Forderungen ermöglichen können – in etwa doppelt so viel, wie den Gläubigern nun zur Annahme vorgeschlagen wird. Die GZO AG wies das Infracore Angebot zurück, gestützt auf eine Beurteilung des Beratungsunternehmens PwC, die den Gläubigern nicht offengelegt wurde. Es ist nicht das erste Mal, dass die Gläubiger aufgefordert werden, die Beurteilung eines Beratungsunternehmens zu akzeptieren, ohne Einsicht in die zugrunde liegende Analyse zu erhalten. Der Vergleich mit dem Konkurs, der zur Begründung des aktuellen Plans herangezogen wird, basiert auf einem Liquidationsstatus, der das gesamte Anlagevermögen der GZO mit CHF 12,0 Millionen bewertet – und das Spitalgrundstück selbst mit null. Ein verbindliches Angebot hat nun für genau diese Immobilie einen Marktpreis festgelegt: CHF 55 Millionen, mehr als das Vierfache des Betrags, der den Gläubigern zuvor genannt wurde. Für sämtliche Gläubiger ist zudem von Bedeutung, dass in der anstehenden Abstimmung nicht allein nach der Anzahl der Stimmenden entschieden wird. Gemäss Artikel 305 SchKG können Gläubiger, die mehr als ein Drittel der gesamten Forderungssumme vertreten, den Nachlassvertrag blockieren, unabhängig davon, wie viele Gläubiger pro Kopf dafür stimmen. An der Gläubigerversammlung im September 2025 wurde die Position von Clearway von Gläubiger mit Forderungen im Wert von rund CHF 165 Millionen unterstützt - was ungefähr zwei Drittel der Gesamtforderungen entspricht. Es wird entscheidend sein, dass möglichst viele Gläubiger an der Versammlung vom Oktober teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Clearway ist überzeugt davon, dass der Nachlassvertrag in seiner jetzigen Form keine Zustimmung finden wird, und ruft sämtliche Gläubiger dazu auf, entweder persönlich oder mittels Vollmacht an der Abstimmung teilzunehmen. «Die Gläubiger werden aufgefordert, auf 70 Prozent ihrer Forderungen zu verzichten, um ein Spital zu rekapitalisieren, an dem sie weder Eigentumsrechte noch Sicherheiten erhalten und zudem für die ihnen weiterhin geschuldeten Beträge keine Zinsen bekommen. Gleichzeitig wurde von der GZO AG ein wesentlich besseres Angebot abgelehnt, ohne den Gläubigern die Möglichkeit zu geben, dieses zu prüfen», sagt Gianluca Ferrari , Gründer von Clearway Capital. «Der jetzige Plan basiert nicht darauf, was die GZO AG in der Lage wäre zu zahlen. Er basiert auf der Annahme der GZO AG, was die Gläubiger bereit sein könnten zu akzeptieren», fügte er hinzu. Clearway wird die Gläubiger im Vorfeld der Versammlung über weitere Entwicklungen informieren und allen Gläubigern, die gegen den Nachlassvertrag stimmen möchten, praktische Unterstützung bieten. Clearway prüft zudem sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schutz der Gläubigerinteressen, auch bezüglich der Entscheidungen, die zur heutigen Situation der Gläubiger geführt haben. Gläubiger können sich bei Fragen zur Ausübung ihres Stimmrechts direkt an Clearway wenden. Lemongrass Communications AG susanne.muehlemann@lemongrass.agency Kontakt für Investoren: Über Clearway Capital:
Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: Clearway_GZO_MM_07_09_26_D
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